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  Baulicher Brandschutz
 
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  CAD Brandschutzpläne
Die Betriebsvorschriften einiger Sonderbauten nach Sonderbauverordnung, das Arbeitsschutzgesetz und die Feuerversicherer verlangen von den Betreibern bzw. Arbeit-
gebern, dass u. a. eine mit der Feuerwehr abgestimmte Brandschutzordnung aufzustellen ist.

Für alle Nutzungsarten erarbeiten wir Brandschutzordnungen
nach DIN 14 096, die aus drei Teilen besteht:

 Teil A: Aushang
 Teil B: für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
 Teil C: für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

Es werden Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, richtiges Verhalten im Brandfall sowie Funktionen mit besonderen
Aufgaben bei einem Brand beschrieben und mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle abgeklärt.

Mit der Feuerwehr ist abzustimmen, was im Gebäude aus Sicht
des betrieblichen Brandschutzes passiert und wo sie bei
Einsätzen empfangen und eingewiesen wird.